Offizielle Website der Europäischen Union

EU-Recht

Das EU-Recht gliedert sich in Primärrecht und Sekundärrecht. Die Verträge (Primärrecht) sind die Grundlage für das Tätigwerden der EU"

Die sekundären Rechtsvorschriften, also Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen und Beschlüsse, leiten sich von den in den Verträgen festgelegten Grundsätzen und Zielen ab.

Drucken sie auf die Link um Mehr zu erfahren über die Streitschlichtungsplattform .

https://europa.eu/european-union/index_de